Filmproduktion Informationen
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Filmproduktion Informationen

admin am 27. Dezember 2017 mit 0 Kommentare

Unsere Filmproduktionen sind keine Prostitutionsveranstaltungen.
Amtsgericht Euskirchen Az. 310Wi-115 JS1608/18-315/18

Rechtlicher Hinweis:

ProstSchG §2
Begriffsbestimmungen
(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.

und

ProstSchVwV-Gewerbe
1.3 Ausnahmen
Ausgenommen von der Definition der sexuellen Dienstleistung sind solche sexuellen Handlungen, bei denen kein unmittelbares Gegenüber räumlich anwesend ist, sondern bei denen sich die sexuelle Dienstleistung an einen unbestimmten beziehungsweise unbekannten Personenkreis richtet (z.B. sexuelle Handlungen vor einer Internetkamera, Telefonsex oder Peepshows). Table-Dance-Aufführungen fallen auch nicht unter den Anwendungsbereich des § 1, hier gilt § 33a GewO. Das Drehen von Pornofilmen und die insoweit bestehenden sexuellen Kontakte fallen i.d.R. nicht unter den Anwendungsbereich des ProstSchG, es sei denn, Zuschauer/innen werden aktiv in das „Geschehen” einbezogen.

Darsteller
Alle Darsteller nehmen als TFP (TIME FOR PRINTS)  Darsteller/in an diesem Dreh teil. Sie erhalten nach Fertigstellung des Films eine Filmkopie mit einer  Verwertungslizenz. Eine Bezahlung der Darsteller untereinander für die Ausführung sexueller Handlungen findet nicht statt. Welche sexuellen Handlungen ausgeübt werden, entscheiden die Darsteller vor Ort. Jeder Darsteller ist berechtigt sich die Darsteller auszusuchen und/oder abzuweisen. Ein Anspruch auf sexuelle Handlungen besteht nicht.

Zutritt zur Produktion erhalten nur die Teilnehmer, Zuschauer können nicht an der Produktion teilnehmen.

Verwertungsrecht/Anonymität
Du kannst das Filmmaterial frei verwenden.

Einige Amateurportale schreiben vor, dass die Darsteller entweder durch eine Maske anonymisiert sind (das empfehlen wir), oder, wer ohne Maske vor die Kamera agieren möchte, muss einen  Filmvertrag unterschreiben und einen ID Shot anfertigen lassen. Standartmäßig filmen wir die Personen ohne Gesicht.
Jeder Darsteller erhält nach dem Dreh einen Zugangscode für den Download des angefertigten Films. Im Regelfall steht der Film rund 10 bis 14 Tage nach der Produktion zum Download für die Darsteller bereit. Den Film findest du auf der Seite: http://kinogirls.com/kino/category/darsteller-download/

Produktionskosten
Die Darsteller/innen beauftragen die Firma Fun and Films LLC mit der Erstellung und der Bearbeitung der Filme. Die Firma Fun and Films LCC kann ihrerseits diese Beauftragung an einen Auftragsproduzenten weitergeben.

Die Produktionskosten setzen sich zusammen aus: Eintrittsgeldern, Werbekosten, Personalkosten Kameramann/Filmeditor.

Folgende Kinogirls DVD sind bisher erschienen.
Du findest sie in jeden, gutsortieren, Sexshop oder zum Download bei Movie69.info

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